Am 24.1.1976 wurde in Frankfurt am Main die "Gesellschaft zum Studium des Schmerzes für Deutschland, Österreich und die Schweiz" gegründet; sie ist unter der Nummer 6851 im Vereinsregister Frankfurt am Main eingetragen. Der Verein ist eine juristische, selbstständige Sektion der "International Association for the Study of Pain" in Washington/USA und verfolgt die Durchsetzung der von dieser Vereinigung propagierten Ziele im deutschsprachigen Raum und in den nicht-deutschsprachigen Gebieten der Schweiz. Nach der Abspaltung der schweizerischen Sektion wurde durch die Mitgliederversammlung am 26. 9. 1990 in Hannover die Gründung einer eigenständigen Österreichischen Schmerzgesellschaft notwendig.
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand, bestehend aus dem Präsidium und dem erweiterten Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Die Führung der Geschäfte im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs erfolgt durch das Präsidium. Der erweiterte Vorstand ist für Maßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs nach Maßgabe einer für den Vorstand zu verabschiedenden Geschäftsordnung einzubeziehen.
Sämtliche Funktionen im Verein können unabhängig von der Terminologie (z. B. Kassier - Kassiererin - usw.) sowohl von Frauen als auch Männern ausgeübt werden.